Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe, zu welchen z.B. auch die Mitgliedsbeiträge im Sportverein gehören, wurden in Berlin bislang lediglich von knapp 7 % der berechtigten Kinder und Jugendlichen in Anspruch genommen. Nicht nur die Anspruchsberechtigten selbst und die Leistungsstellen, sondern auch die Berliner Sportvereine stießen in Hinblick auf Bürokratie und Intransparenz des bisherigen Antrags- und Abrechnungsverfahrens für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (kurz: BuT-Leistungen) nicht selten an ihre Grenzen.

Das Starke-Familien-Gesetz der Bundesregierung vom 29.04.2019 bewirkt positive Änderungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe, welche mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft getreten sind.

Das Antragsverfahren im Land Berlin wurde deutlich vereinfacht, um die Inanspruchnahme der Leistungen zu erhöhen und somit mehr Kindern und Jugendlichen soziale und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen.

Was wird gefördert? - Welche Nachweise werden benötigt?

Mitgliedsbeiträge (z. B. im Sportverein) für die Teilnahme an gemeinschaftlichen Aktivitäten, Kursgebühren, Turnier- und Freizeitfahrten etc. können mit 

PAUSCHAL 15,00 Euro / Monat 

gefördert werden.

Ein Nachweis der Mitgliedschaft bzw. Teilnahme ist erforderlich!

Dieser kann durch Vorlage von Mitgliedsbescheinigung, Mitgliedsvertrag und Beitragsordnung oder durch alle anderen Nachweise und Bescheinigungen, aus denen

  • das Angebot selbst,
  • die anfallenden Kosten sowie
  • die Dauer der Teilhabeaktivität

ersichtlich sind, erfolgen.

Ausrüstungsgegenstände bzw. Leihgebühren können mit

bis zu 15,00 Euro / Monat 

gefördert werden.

Es ist ein Eigenanteil erforderlich, der von der Leistungsstelle berechnet wird.

Der Nachweis erfolgt durch Einreichung der Rechnung, einer Quittung oder eines Kostenvoranschlags (bei späterer Einreichung der Rechnung!) aus der / dem

  • die Höhe der Kosten und 
  • die Art der Ausrüstung

hervorgehen.

Fahrtkosten zum Teilhabeangebot oder für Freizeitfahrten / Turnierfahrten können mit

bis zu 15,00 Euro / Monat

gefördert werden.

Eigenanteil wird von der Leistungsstelle berechnet.


Es ist ein Nachweis erforderlich, aus dem neben den

  • sonstigen Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Teilnahmegebühren, Eintrittsgelder usw.
  • die anfallenden Fahrtkosten

gesondert ausgewiesen sind.

  • Alle Informationen zum "BuT" sind auf der Internetseite www.berlin.de/bildungspaket veröffentlicht; u.a. das Merkblatt zum Bildungs- und Teilhabepaket für Eltern.
  • In Berlin gibt es seit 01.01.2022 eine Beratungsstelle (mehrsprachig) zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket; weitere Infos und Kontaktdaten unter www.but-beratung.de.
  • Flyer "Sport - Informationen für Anbieter" der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) wurde überarbeitet und kann bei Sportjugend Berlin oder SenIAS angefordert werden. Er steht im Downloadbereich auch als pdf-Version zu Verfügung.
  • Ergänzend zum Flyer hat SenIAS ein ausführliches Merkblatt "Das Bildungspaket" für Leistungsanbieter im Bereich Sport herausgegeben. Das Merkblatt als barrierearme Version steht unter Downloads zur Verfügung.
  • Die Sportjugend Berlin (SJB) hat Plakat und Flyer (Postkartenformat) "REIN IN DEN SPORTVEREIN" als begleitende Materialien zur Elterninformation herausgegeben. Diese können kostenlos bei der Sportjugend Berlin im Referat Kinder-, Jugendsport- und Jugendsozialarbeit, Ansprechpartnerin Tanja Hammerl, angefordert werden bzw. stehen hier unter Downloads zur Verfügung.

Ansprechpersonen

Tanja Hammerl

Integration junger Menschen und Stadtteilarbeit
Koordination Stadtteilarbeit und Gesundheitsförderung