Jugendordnung der Sportjugend Berlin
-Beschlussfassung vom 9. Oktober 2023-
Präambel
Die Sportjugend im Landessportbund Berlin e. V. (Kurzform: Sportjugend Berlin) unterstützt im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII zur Kinder- und Jugendhilfe durch den Sport die Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Sie ist offen für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung und Weltanschauung.
Die Sportjugend Berlin fördert Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
Die Sportjugend Berlin gestaltet positive Lebensbedingungen für junge Menschen und trägt zu den Voraussetzungen für ein gesundes Aufwachsen bei.
Sie tritt ein für die nachhaltige Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie für die Jugendarbeit des organisierten Sports im Land Berlin, setzt sich ein für demokratische Strukturen und Selbstorganisation in der Jugendarbeit des Sports und fördert das bürgerschaftliche Engagement.
Auf Grundlage dieses Leitbildes und im Rahmen der Satzung des Landessportbundes Berlin (Kurzform: LSB-Satzung) gibt sich die Sportjugend Berlin eine eigene Jugendordnung.