Wollen Sie junge Menschen in ihrer Entwicklung unterstützen?
Wollen Sie einen Beitrag für die Gesellschaft leisten?
Dann ist der Freiwilligendienst genau das Richtige. Wir haben hier alle relevanten Informationen zusammengestellt. Klicken Sie sich durch - auch ein Blick in unseren Leitfaden für Einsatzstellen lohnt sich!

Als Einsatzstellen kommen Sportvereine und -einrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren oder sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten. Dies sind in erster Linie Sportvereine, Fachsportverbände und Sport-Bildungsstätten. Weiterhin sind auch soziale Einrichtungen, die überwiegend sportliche Jugendarbeit leisten bzw. den/die Freiwillige*n in diesem Bereich einsetzen wollen, möglich.
Die Mitgliedschaft im Landessportbund Berlin e. V. ist Voraussetzung.
Um Einsatzstelle für den Freiwilligendienst zu werden, muss eine Mitgliedschaft im Landessportbund Berlin e. V. bestehen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns - telefonisch oder unter fwd@sportjugend-berlin.de.
Für die Anmeldung zur Sozialversicherung der Freiwilligendienstleistenden wird die Betriebsnummer Ihres Vereins | Verbands benötigt. Falls Ihr Verein | Verband bisher noch keine Betriebsnummer hat, müssen Sie diese bei der Arbeitsagentur beantragen.
Zudem ist zum Start des Freiwilligendienstes die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft eine wichtige Voraussetzung. Mit der Beschäftigung von Freiwilligen werden diese bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft (i.d.R. VBG) der Einsatzstelle versichert. Die Angaben Ihrer Berufsgenossenschaft, Ihrer Mitgliedsnummer sowie der Übertragungs-PIN benötigen wir für die jährliche Abgabe des "Lohnnachweis Digital". Die Erstattung der Mitgliedsbeiträge erfolgt über die Sportjugend Berlin.
Die Vereine erhalten Unterstützung durch engagierte und motivierte junge Menschen, die den Freiwilligendienst (FWD) in der Regel nach der Schule als willkommene Überbrückungs- und Orientierungszeit nutzen wollen, um sich über ihre eigene weitere (berufliche) Lebensplanung Klarheit zu verschaffen. Zugleich wollen die Freiwilligendienstleistenden etwas Sinnvolles für die Gesellschaft tun.
Damit bietet der FWD im Sport eine gute Möglichkeit der Personalgewinnung und -qualifizierung für die wachsenden Aufgaben der Kinder- und Jugendbetreuung (u.a. durch den Erwerb der ÜL-Lizenz). Erfahrungsgemäß bleibt die Bindung an den Verein nach Ablauf des FWD bestehen und ehemalige Teilnehmende sind viel eher bereit, sich auch in späteren Jahren ehrenamtlich im Verein zu engagieren.
Durch das verstärkte Engagement des Vereins in der Jugendarbeit bekommt der Verein mehr Anerkennung im unmittelbaren Wohnumfeld. Die potentiellen Aufgabengebiete können sich von Sportangeboten über überfachliche Angebote der Jugendarbeit (hier sind den Ideen kaum Grenzen gesetzt) bis hin zur Hausaufgabenbetreuung erstrecken.
Der Anteil der Einsatzstellen an der Gesamtfinanzierung der Stellen im Freiwilligendienst beträgt im kommenden Ausbildungsjahr 470 Euro brutto je Monat für eine Vollzeitstelle (Arbeitszeit von 39 Stunden/Woche). Im Teilzeit-Format liegt der Anteil monatlich bei 320 Euro brutto für 20,5 Stunden/Woche Arbeitszeit und bei 395 Euro brutto für 30 Stunden/Woche Arbeitszeit.
Die Höhe des Anteils der Einsatzstelle berücksichtigt neben den Bezügen des/der Teilnehmers*in (Unterkunfts- und Verpflegungspauschale sowie Taschengeld) die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitnehmer*in- und Arbeitgeber*inanteil), die Kosten des Trägers für Fortbildungsmaßnahmen, die Kosten der pädagogischen Betreuung sowie Einnahmen aus Zuschüssen vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Alle Zahlungen an die Freiwilligen und die Versicherungsträger, sowie alle weiteren verwaltungstechnischen Vorgänge, werden über den Träger abgewickelt, sodass keine Verwaltungsarbeit für die Einsatzstellen anfällt.
- Auswahl einer anleitenden Person* aus dem Verein
- Auswahl geeigneter Aufgaben für den/die Freiwilligendienstleistende*n
- Anleitung der*des Freiwilligen bei der Aufgabenerfüllung
- Besuch der Anleiter*innen-Konferenz
- Freistellung des*der Freiwilligen für die verpflichtenden 25 Bildungstage (mind.)
- Gewährung der vertraglich geregelten Urlaubstage
- Dokumentation der Arbeitszeit und deren Archivierung
* Die Anleiter*innen der Freiwilligen sollten im Idealfall eine pädagogische Ausbildung haben, wenigstens jedoch eine Übungsleiter*in-Lizenz. Die Anleitungskräfte werden bei Bedarf vom Träger unterstützt.
Der Freiwilligendienst im Sport beginnt in der Regel im Juli - Oktober eines jeden Jahres. Ein Start ist zum 01. und 16. eines Monats möglich. Der Freiwiligendienst darf 18 Monate nicht über- und 6 Monate nicht unterschreiten. Aus organisatorischen Gründen ist bei der Sportjugend Berlin das FWD-Jahr an das Schuljahr angelehnt. Ausnahmen wird in begründeten Sonderfällen zugestimmt.
Die wöchentliche Arbeitszeit im FWD beträgt im Vollzeit-Format 39 Stunden. Die Arbeitszeit muss dokumentiert (siehe Vorlage) und 10 Jahre lang in der Einsatzstelle aufbewahrt werden. Die Tätigkeit muss überwiegend im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sport liegen. Persönliches sportliches Training des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist während der Arbeitszeit nicht möglich. Des weiteren dürfen keine Putzarbeiten verrichtet werden, außer sie stehen im direkten Zusammenhang mit einer einmaligen Jugendveranstaltung, bei welcher der/die Teilnehmer*in auch pädagogisch tätig war. In begründeten Verdachtsfällen können Stundennachweise über die geleistete Arbeit gefordert werden.
Wochenendzuschläge werden im FWD nicht bezahlt. Begründung: aus dem Arbeitsrecht gelten für FWDler*innen nur Arbeitsschutzgesetze und Urlaubsrecht, jedoch keine Bestimmungen bezüglich des Gehaltes. Der FWD ist ein ehrenamtlicher Dienst, bei dem es kein Gehalt, sondern nur ein Taschengeld gibt.
Laut Gesetz sind insgesamt mindestens 25 Bildungstage vorgesehen. 15 Bildungstage werden durch den verpflichtenden Besuch der Betreuungsseminare des Trägers abgedeckt. Die Seminare bestehen jeweils aus einem 5-tägigen Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar. Die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit und ist Pflicht. Der Besuch der Seminare ist für die Teilnehmer*innen sowie für die Einsatzstellen kostenlos. Die Teilnehmer*innen wirken an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare aktiv mit. Die Termine für die Seminare werden in einer Seminarübersicht i. d. R. mit Vertragsabschluss bekannt gegeben.
Die Erfüllung der restlichen 10 Bildungstage liegt in der Verantwortung des*der Freiwilligen und der Einsatzstelle. In der Regel wird eine sportartspezifische Lizenz oder eine Lizenz im Breitensport absolviert. Die ÜL-Ausbildung sollte möglichst am Anfang des FWD stattfinden. Bereits beim Bewerbungsverfahren/Vertragsabschluss soll die Einsatzstelle mit dem/der Kandidaten*in klären, welche Ausbildung gemacht werden soll. Ein frühzeitiger Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses durch den/die Freiwillige*n ist sinnvoll.
Voraussetzung für die Teilnahme an der ÜL-Ausbildung ist immer eine Mitgliedschaft des/der Teilnehmers*in in einem Sportverein. Die Termine der Fachübungsleiter*in-Ausbildungen müssen über den jeweiligen Fachverband erfragt werden.
Parallel zum praktischen Einsatz erhalten die Teilnehmer*innen eine pädagogische Begleitung, die dem Erfahrungsaustausch, der Persönlichkeitsentwicklung und der pädagogischen Bildung dient. Sie soll den Jugendlichen ermöglichen, die in den praktischen Tätigkeiten erlebten Arbeitssituationen in den einzelnen Einsatzstellen und die dabei gegebenenfalls auftretenden Probleme untereinander zu diskutieren und reflektieren.
Die Zahl der Bildungstage darf über-, jedoch nicht unterschritten werden.
Für Teilnehmer*innen am FWD, welche vor Beginn des FWD in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen, gelten höhere Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. Dadurch entstehen dem Träger Mehrkosten für Sozialversicherungen von ca. 75 €/Monat/Teilnehmer*in. Da sich die Mehrkosten für den Träger für ein FWD-Jahr u.U. auf fünfstellige Beträge summieren können, bitten wir um Verständnis, dass wir diese Bewerber*innen nicht einstellen können.
Besteht die Einsatzstelle auf diese*n Bewerber*in, so besteht die Möglichkeit, dass diese die Mehrkosten von ca.75 € netto pro Monat übernimmt oder der/die Bewerber*in mehr als einen Monat vor Beginn des FWD nicht mehr in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht.
Die genaue Formulierung der gesetzlichen Bestimmung lautet: Ein Sonderfall der Beitragsberechnung und Leistungsbemessung gilt in der Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die ein freiwilliges Jahr im unmittelbaren Anschluss an ein Versicherungspflichtverhältnis leisten. In diesen Fällen ist für die Beitragsberechnung und damit auch für die Ermittlung des für die Höhe der Leistung maßgebenden Bemessungsentgeltes ein Arbeitsentgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße (diese beträgt im Jahr 2014 2.765,- €, daraus 3 % Arbeitslosenversicherungsbeiträge) zugrunde zu legen (§ 344 Abs. 2, §132 Abs. 1 SGB III). Ein unmittelbarer Anschluss im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn zwischen dem Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses und dem Beginn der Beschäftigung im Rahmen des Freiwilligendienstes ein Zeitraum von nicht mehr als einem Monat liegt.
Sogenannte Minijobs sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Die Einsatzstellen führen ihr Bewerbungsverfahren in eigener Regie durch. Die Entscheidung für eine*n Bewerber*in trifft die Einsatzstelle. Sie laden die/den Bewerber*in ein (bei Interesse von der Sportjugend Berlin vorgeschlagen). Bewerber*innen, welche für die Einsatzstelle nicht in Frage kommen, werden durch die Einsatzstelle selbst abgesagt. Diese werden (soweit möglich) an andere Stellen vermittelt. Bitte teilen Sie den Bewerber*innen möglichst zeitnah Ihre Entscheidung mit oder informieren Sie darüber, dass die Entscheidung noch einen bestimmten Zeitraum andauern wird.
Auf Anfrage können Einsatzstellen Bewerbungen durch die Sportjugend Berlin erhalten. Jedes Jahr werden Initiativbewerbungen an uns gesandt, die wir in unserem Bewerbungspool einbehalten und an interessierte Einsatzstellen weiterleiten. Das oben beschriebene Verfahren der Kontaktaufnahme bleibt gleich und liegt in der Verantwortung der Einsatzstelle. Über den Zeitpunkt des Bewerbungsverfahrens entscheidet die Einsatzstelle. Wir empfehlen das Verfahren nicht zu spät zu beenden, da durch die Vertragsunterzeichnung und Anmeldung zu den Versicherungen bis zu zwei Monate vergehen können.
Vereine, welche sich für eine*n Bewerber*in aus dem eigenen Verein entschieden haben, lassen die Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Bewerbungsbogen, tabellarischer Lebenslauf, letztes Schulzeugnis) vom Teilnehmenden am FWD ausfüllen und leiten diese an die Sportjugend Berlin weiter.