Förderprogramme

Für die direkte finanzielle und organisatorische Unterstützung der Vereine und Verbände stellt die Sportjugend Berlin Förderprogramme zur Verfügung.

Die Sportjugend Berlin entscheidet über die ihr zufließenden finanziellen Mittel in eigener Zuständigkeit. Die Vergabe sämtlicher Mittel ist an „Allgemeine Nebenbestimmungen“ und „Besondere Nebenbestimmungen“ gebunden, die von den jeweiligen Zuwendungsgebern über den zuständigen Rechnungshof erlassen werden.

Gefördert werden: 
  • Jugendpflegeveranstaltungen (Disco, Theater, Kinderfeste). Bezuschusst werden kann nur der musisch-kulturelle Rahmen. 
  • Arbeit in Hobby- und Interessengruppen (Arbeits- und Bastelmaterial)

Anträge sind formlos mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Dana Schwichtenberg

Vermietung Ahlbeck, Ehrungen und Freiwilligenpass, Jugendpflegemaßnahmen, Personal und Finanzen Freiwilligendienste
030 30 002 - 172
030 30 002 - 6172

Was gefördert wird:

  • Attraktive Sportangebote, um vereinsungebundene und unterrepräsentierte junge Menschen – mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, sozialer Benachteiligung und / oder individueller Beeinträchtigung – an regelmäßige sportliche Freizeitbetätigung in der Gemeinschaft heranzuführen und ihnen den Spaß am Sport und der Bewegung zu vermitteln,
  • Maßnahmen zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für das integrative Sporttreiben,
  • Angebote / Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen,
  • Öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen (z. B. Stadtteil-/Kiezfeste, Sport- und Kinderfeste, Turniere),
  • Vereinsverbindende Maßnahmen (z. B. Jahres-/Saisonabschlussfeier, Hausaufgabenhilfe),
  • Feriensportangebote,
  • Geschlechtsspezifische Angebote oder
  • Projektbezogene Beschaffungen (z. B. Sport- und Spielmaterial).

 

Wer wird gefördert:

Mitgliedsorganisationen des Landessportbunds Berlin, Sportvereine und -verbände, Jugendausschüsse der Bezirkssportbünde

 

Wie wird beantragt:

Zuwendungsanträge sind formlos, auf Vereinskopfbogen bzw. mit Stempel des Vereins/Verbands, mit Unterschrift des zeichnungsberechtigten Vorstands und Unterschrift der/des Verantwortlichen für Jugendarbeit vor Maßnahmebeginn einzureichen.

 

Diese und weitere Informationen über Zuschüsse der Sportjugend Berlin im Projekt "Integration junger Menschen und Stadtteilarbeit" finden Sie in diesem Infoblatt.

Abrechnungshinweise für Zuwendungen aus Mitteln des Landes Berlin und der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.

Sylvia Reichmuth

Integration junger Menschen
030 30 002 - 169
030 30 002 - 6169

Tanja Hammerl

Stadtteilarbeit, Gesundheitsförderung
030 30 002 - 168
030 30 002 - 6168

 

Die Sportjugend Berlin bietet seit 2018 mit dem Projekt „Familienbildungswochenenden in Ahlbeck“ in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Menschen aus belasteten Lebenssituationen erstmals die Möglichkeit, an einer dreitägigen Bildungs- und Erholungsfahrt in den Jugendferienpark Ahlbeck teilzunehmen. Dabei arbeitet die Sportjugend in Kooperation mit sozialen Trägern aus den Bezirken der Hauptstadt (z.B. Frauenberatungen, Familienzentren, Vereinen, etc.) zusammen. Die Reisen in den Jugendferienpark Ahlbeck werden durch eine pädagogische Fachkraft der Sportjugend Berlin und in Kooperation mit den jeweiligen Trägern individuell vor- sowie nachbereitet. Für jede Reise an die Ostsee wird ein individuelles Programm für die Aufenthaltszeit aus sportlichen, kulturellen und erholsamen Gruppenaktivitäten ausgearbeitet.

Ausschlaggebend für das Programm sind jeweils die Zusammensetzung sowie die individuelle Struktur der mitreisenden Familien. Es beinhaltet angeleitete Sportspiele, Workshops und kulturelle Aktivitäten. Der Fokus des Projekts “Familienbildungswochenenden” richtet sich auf Menschen und ihr Umfeld, die besonders mit belasteten Lebenssituationen konfrontiert sind. Hierzu zählt vor allem die Problematik von Kinder- und Familienarmut und somit Personen, denen es oft unmöglich ist, aus eigener Kraft Erholung in Form eines Ostsee-Urlaubs zu erfahren. Zugleich will die Sportjugend Berlin eine Grundversorgung an sportlicher sowie kultureller Bildung bereitstellen. Daher wird den Familien während der Bildungsreisen viel Zeit eingeräumt, um sich über ihren Erziehungsalltag auszutauschen und ihren eigenen Bedürfnissen in Ruhe nachzugehen.

Anmeldungen und Vorschläge von Trägern für die Fahrten erfolgen mit Absprache der verantwortlichen Stellen in den jeweiligen Bezirken (wie z.B. den zuständigen Jugendämtern). Dabei findet der Austausch zwischen den teilnehmenden Trägern und der Koordinationsstelle der Sportjugend im Landessportbund Berlin statt. Einzelanmeldungen von interessierten Familien ohne ein Familienzentrum oder einen anderen Träger sind nicht möglich.

Sowohl Einrichtungen als auch Familien mit Fragen zum Projekt „Familienbildungswochenenden in Ahlbeck“ der Sportjugend Berlin, können sich gerne telefonisch oder via Email an uns wenden.

 

 

Fabian Griebsch

Projektkoordinator Bildungswochenenden für Berliner Familien in Ahlbeck
030 30 002 - 137
030 30 002 - 6137

„Mein bewegter Sommer“ ist eine verlässliche zweiwöchige Tagesbetreuung in den Sommerferien für Berliner Grundschulkinder durch Sportvereine und Jugendeinrichtungen. Die Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren erwartet ein Mix aus sportlichen und kulturellen Angeboten in festen Gruppen mit ca. 20 Kindern.

Erlebnisreiche und bewegungsorientierte Spiele, Aktionen und Ausflüge (Schwimmbad, Museum, Minigolfanlage, Kletterpark…) sowie Kreativangebote (Kinderschminken, Batiken, Basteln…) ergänzen sich zu einem attraktiven Programm. Enthalten sind täglich mindestens eine Hauptmahlzeit sowie „gesunde“ Snacks, (Obst/Gemüse) und Getränke.

Die Betreuung von Montag bis Freitag (mindestens 8 Stunden täglich) soll durch qualifizierte ehrenamtlich Mitarbeitende oder durch kompetente Honorarkräfte bzw. bewährte frei Mitarbeitende, die über spezifische Praxiserfahrungen in der Anleitung und Betreuung von Kinder und Jugendlichen verfügen, erfolgen. Von allen Betreuenden ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Die Förderung umfasst die Kosten für die Betreuung, Verpflegung, Eintrittsgelder sowie für Sport- und Spielmaterial.

Mehr Informationen und Bewerbungsunterlagen auf www.bewegter-sommer.de.

Evelyn Bahn

Projektkoordination Kleine kommen ganz groß raus und Mein bewegter Sommer in Berlin
030 30 002 - 193
030 30 002 - 6193

Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Talentsuche/Talentförderung im Leistungssport
  • Sportorientierte Bewegungsangebote
  • zielorientierte Sonderprojekte


Eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Schülern pro Arbeitsgemeinschaft ist erforderlich (Ausnahmen: z.B. Wassersport- bzw. Integrationsangebote sind zu begründen).

 

Die finanzielle Förderung ist möglich für:

  • Honorierung der lizenzierten Übungsleiter/-innen oder ausgebildeten Sportlehrer mit 30 Euro pro 90 Minuten
  • Sportmaterialien in Höhe von maximal 200 Euro


Anträge sind auf Vordruck mit rechtsgültiger Unterschrift des Vereins und der Schule bis zum 10. Januar des laufenden Jahres an die Sportjugend im Landessportbund Berlin e. V. zu richten.

Nähere Informationen zum Programm und das Antragsformular finden Sie hier.

N. N.

Kooperation „Schule und Sportverein“
030 30 002 - 160
030 30 002 - 6160

"Bewegungserziehung im Vorschulalter"

Förderung des Aufbaus neuer Kleinkinderabteilungen und Eltern-Kind-Gruppen bzw. Erweiterung bestehender Spiel- und Bewegungsangebote für Kleinkinder können mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Nähere Informationen zum Programm und das Antragsformular finden Sie hier

Evelyn Bahn

Projektkoordination Kleine kommen ganz groß raus und Mein bewegter Sommer in Berlin
030 30 002 - 193
030 30 002 - 6193

Anträge sind formlos mit folgenden Angaben:

  • Lehrgangsort Lehrgangsdauer (vom/bis, mit/ohne Übernachtung) Teilnehmerzahl
  • Förderung auf der Basis Festbetragsfinanzierung ist möglich: € 8,- pro Tag und Teilnehmer (mit Übernachtung) € 5,- pro Tag und Teilnehmer (ohne Übernachtung)
  • Finanzierungsplan inkl. Eigenanteil erforderlich:
    (€ 5,- pro Tag/TN für Übernachtung mit Frühstück, € 3,75 nur Verpflegung – Mindestbeitrag  € 2,50)
  • voraussichtliches Alter der TN (Mindestalter 8 Jahre)
  • Lehrgangsprogramm/-thema (Anregung u. Empfehlungen im Handbuch des Sports)

Bis 31.01. des laufenden Jahres, mindestens jedoch 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn bei der SJB einzureichen.

Das Merkblatt zu Anträgen in der sportlichen Bildung finden sie hier.

Ronald Friedemann

Sportliche Lehrarbeit
030 30 00 71 - 43
030 30 00 71 - 59

1. Gegenstand der Förderung Internationale Begegnungen sollen die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern und ihr gemeinsames Lernen über Grenzen hinweg ermöglichen. Das Prinzip der Gegenseitigkeit soll soweit wie möglich verwirklicht werden, Gegenbesuche sind anzustreben. Gefördert werden Begegnungen zwischen deutschen und ausländischen Jugendgruppen Berliner Träger im Inland oder im Ausland. Außerdem werden im Rahmen der jugendpolitischen Zusammenarbeit Begegnungen mit Fach- und Leitungskräften der Jugendarbeit gefördert.

2. Fachliche Voraussetzungen

(1) Zuschüsse für internationale Begegnungen sind Leistungen der Jugendhilfe, die in diesem Programm grundsätzlich für junge Menschen nach Vollendung des 10. und vor Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden können. Die Teilnahme von Kindern nach Vollendung des 8. und bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Zentralstelle. Die Gruppe aus Deutschland muss mindestens 5 Teilnehmende umfassen. Die Partnergruppe soll eine vergleichbare Größe haben. Die Zentralstelle kann der Einbeziehung einer angemessenen Anzahl älterer Leitungskräfte - nach pflichtgemäßem Ermessen - aufgrund der Antragsbegründung bzw. der Angaben im Verwendungsnachweis zustimmen. Für 6 Stand: 13.01.2015 Begegnungen mit Fach- und Leitungskräften entfällt die Altersgrenze. Bei den ausländischen Teilnehmern/Teilnehmerinnen können Über- oder Unterschreitungen der Altersgrenze toleriert werden. Die mit dem Antrag einzureichende Programmplanung mit dem Partner soll sicherstellen, dass das beabsichtigte Programm durchführbar und nicht unrealistisch ist. Dies ist gegebenenfalls durch Vorlage des Schriftverkehrs - in deutscher Übersetzung - nachzuweisen. Reisebüros oder andere Reisedienste und Touristikgesellschaften oder Ämter werden grundsätzlich nicht als Begegnungspartner anerkannt. Für die erfolgreiche Durchführung einer Begegnung im Ausland ist eine gründliche Vorbereitung der deutschen Teilnehmer*innen zweckmäßig. Diese sollte neben Informationen technischer Art auch eine Einführung in die Landeskunde, Politik und Kultur des Partnerlandes umfassen. Die Vorbereitung soll außerdem den Jugendlichen Gelegenheit geben, das Programm der Begegnung gestaltend zu beeinflussen. Um eine sachkundige Vor- und Nachbereitung zu gewährleisten können bis zu 4 Tagessätze ohne oder mit Übernachtung nach Punkt a), Nr. 3.1 und 3.2 abgerechnet werden.

(2) Die Dauer der Veranstaltung soll mindestens 5 und höchstens 14 Tage betragen (ohne An- und Abreisetag). Internationale Begegnungen mit überwiegend touristischem Charakter oder mit Erholungsschwerpunkt sowie Besichtigungs- und Rundreisen können nicht gefördert werden. Begegnungen mit Partnergruppen können durchaus an unterschiedlichen Orten stattfinden.

(3) Begegnungen können in der Regel nicht gefördert werden, soweit sie in den Aufgabenbereich des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW), des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) und des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) gehören.

3. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

(1) Bei Begegnungen in Berlin bemisst sich die Zuwendung wie folgt: Es wird ein Festbetrag für Maßnahmen ohne Übernachtung in Höhe von bis zu 11,00 € je Tag und Teilnehmer/in gewährt. Bei halben Programmtagen halbiert sich der entsprechende Höchstbetrag. Es wird ein Festbetrag für Maßnahmen mit Übernachtung in Höhe von bis zu 23,00 € je Tag und Teilnehmer/-in gewährt. Bei halben Programmtagen halbiert sich der entsprechende Höchstbetrag.

(2) An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

(3) Bei Trägern, die mehrere Internationale Begegnungen durchführen, gelten die Beträge als Durchschnittswert für alle durchgeführten Begegnungen eines Jahres.

(4) Für notwendige Sprachmittler kann zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von bis zu 40,00 € je Tag gewährt werden. Fahrtkostenzuschläge und Taschengeld für die ausländischen Teilnehmer* innen sind ausgeschlossen. In zu begründenden Einzelfällen sind Ausnahmeentscheidungen möglich.

(5) Für Begegnungen im Ausland können die deutschen Teilnehmer*innen nur einen Fahrtkostenzuschuss erhalten. Der Zuschuss beträgt nicht mehr als 75 v. H. der Gesamtfahrtkosten. Der Zuschuss soll 360,00 € je Teilnehmer*in nicht übersteigen. Gegebenenfalls können vom für Jugend zuständigen Bundesministerium herausgegebene Durchschnittssätze entsprechend Anwendung finden.

Neben der Finanzierung aus den Mitteln des Landesjugendrings berät die Sportjugend Berlin auch bei Anträgen zum Kinder- und Jugendplans des Bundes. Diese Anträge müssen bei bei der Deutschen Sportjugend gestellt werden.

Anträge müssen bis 15.12. für das Folgejahr bei der SJB eingereicht werden (Antragsformular in der Verwaltung der SJB erhältlich und unter dem Menüpunkt "Angebote", "Internationales", "Fördermöglichkeiten", Downloads").

Ansprechpartnerin: Julia Roos Tel. 030 / 30002-195 E-Mail: j.roos@sportjugend-berlin.de

 

 

Julia Roos

Pädagogische Betreuung der FWD, Begleitung der BFD ü26, Koordination der Ausbildung und Seminare, Einsatzstellenberatung, Internationales
030 30 002 - 195
030 30 002 - 6195