Teilhabe am sportlichen Leben im Verein
Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe, zu welchen z.B. auch die Mitgliedsbeiträge im Sportverein gehören, wurden in Berlin bislang lediglich von knapp 7 % der berechtigten Kinder und Jugendlichen in Anspruch genommen. Nicht nur die Anspruchsberechtigten selbst und die Leistungsstellen, sondern auch die Berliner Sportvereine stießen in Hinblick auf Bürokratie und Intransparenz des bisherigen Antrags- und Abrechnungsverfahrens für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (kurz: BuT-Leistungen) nicht selten an ihre Grenzen.
Das Starke-Familien-Gesetz der Bundesregierung vom 29.04.2019 bewirkt positive Änderungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe, welche mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft getreten sind.
Das Antragsverfahren im Land Berlin wurde deutlich vereinfacht, um die Inanspruchnahme der Leistungen zu erhöhen und somit mehr Kindern und Jugendlichen soziale und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen.
Historie "BuT + Sport" in Berlin
In den Jahren 2008 bis 2010 ermöglichte das von der Sportjugend Berlin getragene und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Programm "Kids in die Sportklubs" etwa 5.000 Berliner Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien die Teilnahme am sportlichen Leben im Verein.
„Kids in die Sportklubs“ wurde 2011 durch das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung (BuT) abgelöst.
In einem Grundsatzurteil hatte das Bundesverfassungsgericht zuvor entschieden, dass Bildung und gesellschaftliche Teilhabe für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche genauso zum Existenzminimum gehören wie Nahrung, Kleidung und Unterkunft. Dazu gehöre auch die Möglichkeit der Mitgliedschaft und regelmäßigen Mitwirkung in einem Sportverein.
Diesen Rechtsanspruch hat die Bundesregierung ab dem 01.01.2011 mit einem Bildungs- und Teilhabepaket eingelöst, welches Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien zugute kommt. Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe, zu welchen z.B. auch die Mitgliedsbeiträge im Sportverein gehören, wurden in Berlin bislang jedoch lediglich von knapp 7 % der berechtigten Kinder und Jugendlichen in Anspruch genommen. Nicht nur die Anspruchsberechtigten selbst und die Leistungsstellen, sondern auch unsere Berliner Sportvereine stießen in Hinblick auf Bürokratie und Intransparenz des bisherigen Antrags- und Abrechnungsverfahrens für BuT-Leistungen nicht selten an ihre Grenzen.
Sportjugend und Landessportbund Berlin arbeiteten zusammen mit der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) an einer Vereinfachung des Verfahrens im Land Berlin. Um die Inanspruchnahme der Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe zu erhöhen, war ein entsprechendes Modellprojekt angedacht. In diesem Prozess waren auch die Berliner Sportvereine und Sportfachverbände einbezogen. Es fanden sowohl diverse Einzelgespräche, als auch ein abendliches Austauschgespräch am 29. Januar 2019 mit Vertreterinnen und Vertretern der Vereine und Verbände statt, um Erfahrungen auszutauschen, aber auch Ideen und Anregungen zu bündeln.
Während dieses Prozesses haben sich Veränderungen auf bundespolitischer Ebene ergeben, welche sich im Starke-Familien-Gesetz der Bundesregierung vom 29.04.2019 niederschlugen und mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft getreten sind.
Hintergrundinformationen "BuT + Sport"
Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung ermöglicht es Kindern und Jugendlichen überall mitmachen zu können. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen:
- Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule,
- Persönlicher Schulbedarf,
- Teilnahme an eintägigen Ausflügen und Projekten in Kita, Kindertagespflege oder Schule,
- Teilnahme an mehrtägigen Fahrten der Kita, Kindertagespflege oder Schule,
- Fahrtkosten zur Schule / kostenlose Schülerbeförderung,
- Lernförderung sowie
- das Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (soziale und kulturelle Teilhabe)
Anspruchsberechtigt für Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
- deren Eltern bzw. die selbst Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,
und wenn diese
- Teilhabeangebote in der Gemeinschaft wahrnehmen und
- hierfür tatsächliche Aufwendungen entstehen.
Bei Angeboten sozialer und kultureller Teilhabe steht das gemeinsame Erleben mit anderen Kindern und Jugendlichen im Vordergrund der Freizeitaktivität. Dazu gehören z. B.:
- die Mitgliedschaft in Vereinen im Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
- der Musikunterricht,
- vergleichbare Kurse oder Aktivitäten kultureller Bildung sowie Angebote in der Gruppe für Babys und Kleinkinder (wie PEKIP-Kurse, Gruppenschwimmen, musikalische Früherziehung etc.),
- Hausaufgabenbetreuung in der Gruppe,
- Gebühren in Fitnessstudios u.v.m..
Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe
- sind seit 1. August 2019 nicht mehr gesondert zu beantragen, sondern gelten mit dem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, SGB XII und dem AsylbLG als grundsätzlich beantragt,
- werden nicht mehr an den Anbieter der Freizeitaktivität (z.B. Sportverein) direkt ausgezahlt, sondern als Geldleistung an die Berechtigten selbst gewährt,
- werden von höchstens 10,00 Euro auf pauschal 15,00 Euro pro Monat erhöht.
Umstellung des (Auszahlungs)Verfahrens
Seit dem 1. August 2019 werden die Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe nach § 28 Abs. 7 SGB II nicht mehr als Direktzahlung an den Anbieter, sondern als Geldleistung an die Berechtigten selbst gewährt.
Mitgliedsbeiträge (z. B. im Sportverein) für die Teilnahme an gemeinschaftlichen Aktivitäten, Kursgebühren, Turnier- und Freizeitfahrten etc. können mit
PAUSCHAL 15,00 Euro / Monat
gefördert werden.
Ein Nachweis der Mitgliedschaft bzw. Teilnahme ist erforderlich!
Dieser kann durch Vorlage von Mitgliedsbescheinigung, Mitgliedsvertrag und Beitragsordnung oder durch alle anderen Nachweise und Bescheinigungen, aus denen
- das Angebot selbst,
- die anfallenden Kosten sowie
- die Dauer der Teilhabeaktivität
ersichtlich sind, erfolgen.
Ausrüstungsgegenstände bzw. Leihgebühren können mit
bis zu 15,00 Euro / Monat
gefördert werden.
Es ist ein Eigenanteil erforderlich, der von der Leistungsstelle berechnet wird.
Der Nachweis erfolgt durch Einreichung der Rechnung, einer Quittung oder eines Kostenvoranschlags (bei späterer Einreichung der Rechnung!) aus der / dem
- die Höhe der Kosten und
- die Art der Ausrüstung
hervorgehen.
Fahrtkosten zum Teilhabeangebot oder für Freizeitfahrten / Turnierfahrten können mit
bis zu 15,00 Euro / Monat
gefördert werden.
Eigenanteil wird von der Leistungsstelle berechnet.
Es ist ein Nachweis erforderlich, aus dem neben den
- sonstigen Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Teilnahmegebühren, Eintrittsgelder usw.
- die anfallenden Fahrtkosten
gesondert ausgewiesen sind.
- Alle Informationen zum "BuT" sind auf der Internetseite www.berlin.de/bildungspaket veröffentlicht; u.a. das Merkblatt zum Bildungs- und Teilhabepaket für Eltern.
- In Berlin gibt es seit 01.01.2022 eine Beratungsstelle (mehrsprachig) zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket; weitere Infos und Kontaktdaten unter www.but-beratung.de.
- Flyer "Sport - Informationen für Anbieter" der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) wurde überarbeitet und kann bei Sportjugend Berlin oder SenIAS angefordert werden. Er steht im Downloadbereich auch als pdf-Version zu Verfügung.
- Ergänzend zum Flyer hat SenIAS ein ausführliches Merkblatt "Das Bildungspaket" für Leistungsanbieter im Bereich Sport herausgegeben. Das Merkblatt als barrierearme Version steht unter Downloads zur Verfügung.
- Die Sportjugend Berlin (SJB) hat Plakat und Flyer (Postkartenformat) "REIN IN DEN SPORTVEREIN" als begleitende Materialien zur Elterninformation herausgegeben. Diese können kostenlos bei der Sportjugend Berlin im Referat Kinder-, Jugendsport- und Jugendsozialarbeit, Ansprechpartnerin Tanja Hammerl, angefordert werden bzw. stehen hier unter Downloads zur Verfügung.
Stand: 04/2022