Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Impulse und Verordnungen zu einer demokratisch verfassten, relativ eigenständigen und selbstverantworteten Jugend(verbands)arbeit gingen nach dem 2. Weltkrieg von der amerikanischen Besatzungsmacht aus.
Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden die amerikanischen Standards in das damalige wieder in Kraft gesetzte Jugendwohlfahrtsgesetz übernommen und sind seit 1990 in dem neuen SGB VIII zur Kinder- und Jugendhilfe verankert. Sie bilden die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe sowie für die Förderungswürdigkeit.
Die Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe ist in § 75 SGB VIII geregelt.
Dabei gelten bundesweit u. a. folgende Grundsätze:
(vgl. AG der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 - Auszüge)
- Der Träger muss tatsächlich und nachhaltig Leistungen auf Grundlage und im Sinne des SGB VIII erbringen.
- Er muss gemeinnützige Ziele verfolgen.
- Die Tätigkeit des Trägers darf nicht nur einem geschlossenen Kreis von Mitgliedern zugute kommen.
An Jugendverbände stellt das SGB VIII besondere Anforderungen und verknüpft damit spezifische Rechtsfolgen.
- Die Tätigkeit des Jugendverbandes muss eigenverantwortlich und selbst organisiert sein.
„Ist der Jugendverband in eine Erwachsenenorganisation eingegliedert, muss daher die Eigenständigkeit im Verhältnis zur Erwachsenenorganisation gewährleistet sein. Dies wird insbesondere belegt durch:
Gewährleistung des Rechts auf Selbstorganisation und Selbstgestaltung in der Satzung des Erwachsenenverbandes, eigene Jugendordnung, selbst gewählte Organe, demokratische Willensbildung und demokratischer Organisationsaufbau, eigenverantwortliche Verfügung über die für die Jugendarbeit bereitgestellten Mittel.“
Die Sportjugend Berlin erfüllt alle Voraussetzungen, ist als Träger der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt, hat damit den rechtlichen Anspruch auf Förderung durch die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Abt. Jugend und Familie und hat sich in den vergangenen 60 Jahren zu deren größtem Zuwendungsempfänger im Bereich der Jugendarbeit entwickelt.