AGB
1. Anmeldung und Vertragsschluss
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reiseteilnehmer den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Reiseteilnehmer auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Reiseteilnehmer wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Der Vertrag kommt nur durch die schriftliche Bestätigung durch die SPORTJUGEND BERLIN zustande.
1.2 Bei Minderjährigen ist die Reiseanmeldung von den Erziehungsberechtigten vorzunehmen und zu unterzeichnen
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein vollständig ausgefülltes und durch den Hausarzt bestätigtes Teilnehmerblatt, das mit den Reiseunterlagen versandt wird.
3. Zahlung des Reisepreises
3.1 Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheines im Sinne von §651 k Abs. 3 BGB werden 20 % des Teilnehmerbeitrages mindestens jedoch 50 € pro Person zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird drei Wochen vor Reisebeginn fällig. Eventuelle Rücktritts- und Umbuchungskosten werden sofort fällig.
3.2 Buchungen innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Teilnehmer zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen.
3.3 Geht der Anzahlungsbetrag nicht fristgerecht ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist die SPORTJUGEND zum Rücktritt und zur Berechnung von Schadensersatz berechtigt.
4. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren Prospekten, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich.
Bei Abweichungen zwischen den Angaben in der Reisebestätigung und unseren Prospekten gelten die Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Von Leistungsänderungen wird der Reiseteilnehmer unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
6. Rücktritt des Reiseteilnehmers, Umbuchung
6. 1 Rücktritt
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, kann die SPORTJUGEND BERLIN Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt und die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der SPORTJUGEND BERLIN.
Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Reisepreis vor Abreise staffelt sich wie folgt:
bis 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung keine Rücktrittskosten
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 4 %
29.-22. Tag vor Reisebeginn 8 %
21.-15. Tag vor Reisebeginn 25 %
14.-7. Tag vor Reisebeginn 40%
6 Tage vor Reisebeginn 50 %
Bei Nichterscheinen 80 %
6.2 Umbuchung
Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt kann der Teilnehmer gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 eine Umbuchung vornehmen lassen. Die SPORTJUGEND BERLIN ist danach nicht mehr verpflichtet, Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers entgegenzunehmen. In diesen Fällen wird dem Teilnehmer anheim gestellt, den Reiserücktritt nach Maßgabe der vorstehenden Klausel zu erklären.
7. Rücktritt und Kündigung durch die SPORTJUGEND BERLIN
7.1 Die SPORTJUGEND BERLIN kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die SPORTJUGEND BERLIN behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgemachten Beträge. Die Kosten für die Rückfahrt des Teilnehmers und die Reisekosten für notwendige Begleitpersonen gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
7.2 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, ist die SPORTJUGEND BERLIN bis vier Wochen vor Reiseantritt berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen, wenn in der Reiseausschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Schadensersatzleistungen stehen ihm nicht zu.
8. Rücktritt/ Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. Krieg, Streik, innere Unruhen, instabile politische Verhältnisse, Epidemien, hoheitliche Anordnungen oder Empfehlungen, Naturkatastrophen, Havarien oder Zerstörung von Unterkunftsstätten, sind die SPORTJUGEND BERLIN und der Reiseteilnehmer berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen
Bei Rücktritt vor Reisebeginn aus den vorgenannten Gründen erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Die SPORTJUGEND BERLIN kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
9. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht
9.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reiseteilnehmer innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Die SPORTJUGEND BERLIN kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Die SPORTJUGEND BERLIN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Ferner ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Ist die örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, muss der Reiseteilnehmer sich an die SPORTJUGEND BERLIN wenden. Unterlässt der Reiseteilnehmer es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so kann der Reiseteilnehmer keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
9.3 Der Reiseteilnehmer kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.4 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die SPORTJGEND BERLIN innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reiseteilnehmer den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reiseteilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der SPORTJUGEND BERLIN erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der SPORTJUGEND BERLIN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reiseteilnehmer den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet der SPORTJUGEND BERLIN den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10. Haftung
10.1. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reiseteilnehmer unbeschadet der Minderung des Reisepreises oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die SPORTJUGEND BERLIN nicht zu vertreten hat.
10.2 Haftungsbeschränkungen
10.2.1 Vertragliche Schadensersatzansprüche
Die vertragliche Haftung der SPORTJUGEND BERLIN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. wenn die SPORTJUGEND BERLIN für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2.2 Deliktische Schadensersatzansprüche
Für alle Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung der SPORTJUGEND BERLIN auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt je Reiseteilnehmer und Reise. Darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11. 1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der SPORTJUGEND BERLIN schriftlich geltend zu machen.
11.2 Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in 1 Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
11.3 Macht der Reiseteilnehmer nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, wie die SPORTJUGEND BERLIN die Ansprüche prüft und schriftlich zurückweist.
12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass seine Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und innerhalb der Sportorganisation verwendet werden.
13. Personenbeförderungsgesetz
Der Veranstalter versichert lt. Personenbeförderungsgesetz nur mit lizenzierten Busunternehmen zusammen zu arbeiten.
14. Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen
Die SPORTJUGEND BERLIN beabsichtigt, in der Druckversion des Sportjugendreisen Kataloges Personenabbildungen von Reiseteilnehmern zu veröffentlichen und zu verbreiten. Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, die Reiseteilnehmer individuell abbilden. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer in die Anfertigung von Personenabbildungen seitens der SPORTJUGEND BERLIN und die Veröffentlichung der Abbildungen ohne weitere Genehmigung im Katalog der Sportjugendreisen und auf den Veröffentlichungen auf im Internetauftritt der Sportjugend Berlin ein.
Die Rechteeinräumung erfolgt ohne Vergütung und umfasst das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht Entstellung ist. Die Einwilligung für Einzelabbildungen ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. Die Einwilligung ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen unwiderruflich, sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig zugunsten des/der Abgebildeten ausfällt.
15. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten und Klagen gegen die SPORTJUGEND BERLIN ist der Gerichtsstand Berlin.
Wichtige Hinweise
Reiseanmeldungen senden Sie bitte an die Sportjugend Berlin, Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin oder per Fax 030/30 002 189
Telefonisch erreichen Sie uns unter 030/30 002 171, eine Onlineanmeldung ist unter www.sportjugendreisen.de möglich.
Die für die Feriencamps ausgeschriebenen Altersbegrenzungen sind unbedingt einzuhalten. Über die Mitnahme älterer bzw. jüngerer Teilnehmer/innen entscheiden nach Anmeldung die jeweiligen Reiseleiter/innen.
Die Bearbeitung von Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge des Posteingangs.
Die Hin- und Rückfahrt zu den Ferienorten wird größtenteils mit Reisebussen durchgeführt. Eigene An- und/oder Abreise ist möglich, muss jedoch spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt der Verwaltung
der Sportjugend Berlin schriftlich mitgeteilt werden. Damit Sie darüber informiert sind, ob Ihre Kinder gut am Reiseziel angekommen sind, haben wir auf der Internetseite www.sportjugendreisen.de eine Statusinformation geschaltet. Weiterhin können Sie sich an den Hin- und Rückreisetagen über unseren Anrufbeantworter informieren. Eine entsprechende Hinweiskarte mit der gültigen Telefonnummer erhalten Sie bei der Abfahrt.
Damit Sie unsere Teamer und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich untereinander schon vor der Reise kennen lernen können, werden für jede Fahrt Vorbereitungstreffen durchgeführt. Einladungen hierfür werden gesondert versandt.
Es gibt für die Teilnahme an Freizeiten Zuschussmöglichkeiten für einkommensschwache Familien. Bitte informieren Sie sich bei ihrem zuständigen Jugend- bzw. Sozialamt.