Informationen für Einsatzstellen

Ein Freiwilligendienst im Sport ist als Bildungs- und Orientierungsjahr zu verstehen, dessen Ziele darin bestehen, die Bereitschaft junger Menschen für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung zu fördern, ihnen Einblick in ein Berufsfeld zu vermitteln, in dem sie erste berufliche Erfahrungen sammeln oder sich auch für eine ehrenamtliche Tätigkeit entscheiden können.

Die Zuteilung & Anerkennung der Einsatzstellen zu den Dienstformen "FSJ" und "BFD" erfolgt durch die Sportjugend Berlin.

  

  Alle wichtigen Infos für Einsatzstellen finden Sie im Folgenden

Als Einsatzstellen kommen Sportvereine und -einrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren oder sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten. Dies sind in erster Linie Sportvereine, Fachsportverbände und Sport-Bildungsstätten. Weiterhin sind auch soziale Einrichtungen, die überwiegend sportliche Jugendarbeit leisten bzw. den Teilnehmer in diesem Bereich einsetzen wollen, möglich.

Die Aufgaben der Einsatzstellen sind:

 

1. Einsatz des Teilnehmers/der Teilnehmerin in der Kinder- und Jugendarbeit im Sport gemäß dem FWD-Gesetz

2. Die Anleitung und Betreuung der Teilnehmer*innen am FWD durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen

3. Die Gewährung von 26 Tagen Urlaub und Freistellung der/des Freiwilligen für mind. 25 Seminartage pro Jahr

4. Die Zusammenarbeit mit der Sportjugend Berlin und bei wissenschaftlichen Untersuchungen mit der Deutschen Sportjugend

 

Die Einsatzstellen beantragen bei der Sportjugend Berlin lediglich die Anerkennung als Einsatzstelle (siehe Downloads), indem sie den Namen der Einrichtung, die Qualifikation der Mitarbeiter*innen und eine Beschreibung der Tätigkeit mitteilen, die die Teilnehmer*innen ausüben sollen. Nach der Besetzung mit einem*r Teilnehmer*in wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Einsatzstelle, dem/der Teilnehmer*in und der Sportjugend Berlin getroffen.

Einsatzstellen können selber Teilnehmer*innen für den FWD benennen oder sich durch die Sportjugend Berlin Interessenten vermitteln lassen.

 

Die Vereine erhalten Unterstützung durch engagierte und motivierte junge Menschen, die den Freiwilligendienst in der Regel nach der Schule als willkommene Überbrückungs- und Orientierungszeit nutzen, um sich über ihre eigene weitere (berufliche) Lebensplanung Klarheit zu verschaffen und zugleich etwas Sinnvolles für die Gesellschaft zu tun. Damit bietet der FWD im Sport eine gute Möglichkeit der Personalgewinnung und -qualifizierung für die wachsenden Aufgaben der Kinder- und Jugendbetreuung (u.a. durch den Erwerb der ÜL-Lizenz). Erfahrungsgemäß bleibt die Bindung an den Verein nach Ablauf des FWD bestehen – und ehemalige Teilnehmer*innen sind viel eher bereit, sich auch in späteren Jahren ehrenamtlich im Verein zu engagieren als andere Jugendliche.

Durch das verstärkte Engagement des Vereins in der Jugendarbeit bekommt der Verein mehr Anerkennung im unmittelbaren Wohnumfeld, im Stadtbezirk. Die potentiellen Aufgabengebiete können sich von Sportangeboten über überfachliche Angebote der Jugendarbeit (hier sind den Ideen kaum Grenzen gesetzt) bis hin zur Hausaufgabenbetreuung erstrecken.

 

 

Der Anteil der Einsatzstellen an der Gesamtfinanzierung der FWD-Stellen beträgt im laufenden Ausbildungsjahr 400,- Euro brutto je Monat. Ab dem Jahrgang 2023/24 wird der Anteil für Einsatzstellen 450,- Euro brutto je Monat betragen. Die Höhe des Anteils der Einsatzstelle berücksichtigt neben den Bezügen des/der Teilnehmers*in (Unterkunfts- und Verpflegungspauschale sowie Taschengeld) die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), die Kosten des Trägers für Fortbildungsmaßnahmen, die Kosten der pädagogischen Betreuung sowie Einnahmen aus Zuschüssen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Alle Zahlungen an die Freiwilligen und die Versicherungsträger sowie alle weiteren verwaltungstechnischen Vorgänge werden über den Träger abgewickelt, so dass hier keine Verwaltungsarbeit für die Einsatzstellen anfällt.

Vereine, die eine*n Freiwillige*n beschäftigen wollen, sind verpflichtet, dies bei der Sportjugend Berlin zu beantragen, da diese laut Gesetz immer nur als Einsatzstelle und nicht als Träger auftreten können.

Als Träger fungiert die Sportjugend Berlin und erfüllt folgende Aufgaben:

 

1. die persönliche Betreuung (z.B. Einsatzstellenbesuche, Beratung) und Qualifizierung der Freiwilligen,

2. die Durchführung und Finanzierung der begleitenden Seminare (mind. 25 Bildungstage),

3. die Auswahl der Einsatzstellen und Unterstützung bei der Auswahl der Freiwilligen,

4. die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs: Taschengeld und die Pauschale für Unterbringung und Verpflegung,

Abführung von Kranken-, Arbeitslosen- und Renten- und Pflegeversicherungsbeiträgen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) sowie Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Der Einsatz der Freiwilligen muss nach §1 Abs.1 Ziffer 3 des Gesetztes zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJG) im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen und sich nach § 11 Abs. 3 Ziffer 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) auf die Jugendarbeit im Sport beziehen. D.h. die FSJ-lerinnen und FSJ-ler sind im deutlich überwiegenden Anteil (mind. 75%) in der pädagogischen Kinder- und Jugendbetreuung im Sport Vollzeit einzusetzen, um so den Qualitätsstandard des FSJ-Gesetzes zu wahren. Hilfstätigkeiten wie etwa Hausmeisterdienste, Küchenarbeiten, Fahrdienste, Kopierarbeiten, Mitgliederverwaltung, Reparaturarbeiten, Thekendienste u.ä. dürfen auf keinen Fall den überwiegenden Anteil der Tätigkeiten im FSJ ausmachen. Bei groben Verstößen behält sich der Träger vor, die Anerkennung als Einsatzstelle zu widerrufen.

Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein Jahr im sozialen bzw. pädagogischen Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sport tätig zu sein. Besondere Schulabschlüsse oder Ausbildungen sind nicht erforderlich. Vereinserfahrungen und Vorkenntnisse über Strukturen und Arbeitsweisen in Sportvereinen sind erwünscht und können den Einstieg erleichtern, sie sind aber keine notwendige Bedingung für interessierte Jugendliche und junge Erwachsene.

Während ihres Freiwilligendienstes haben die Jugendlichen die Möglichkeit, eine Übungsleiter*in-Lizenz in ihrer Sportart zu erwerben, die ihnen über dieses eine Jahr hinaus Möglichkeiten eröffnet, im Verein oder Verband tätig zu werden.

Altersbegrenzung:

Grundsätzlich besteht für jeden jungen Menschen nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht mit 16 Jahren bis zum Alter von 27 Jahren die Möglichkeit, am FWD im Sport teilzunehmen.

Die Anleiter*innen der Freiwilligen sollten im Idealfall eine pädagogische Ausbildung haben, wenigstens jedoch eine Übungsleiter*in-Lizenz. Die Anleitungskräfte werden bei Bedarf vom Träger unterstützt.

Bezüglich der Altersgrenze der Zielgruppe für die Arbeit eines/einer Teilnehmers*in im Freiwilligendienst (FWD) wird das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) angewendet. D.h. Teilnehmer*innen am FWD dürfen mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren arbeiten.

Der Freiwilligendienst im Sport beginnt in der Regel am 01.07./01.08./01.09. jeden Jahres. Es darf 18 Monate nicht über- und 6 Monate nicht unterschreiten. Aus organisatorischen Gründen ist bei der Sportjugend Berlin das FWD-Jahr mit dem Schuljahr identisch. Ausnahmen wird in begründeten Sonderfällen zugestimmt.

Die wöchentliche Arbeitszeit im FWD beträgt 39 Stunden. Da einige Vereine jedoch lediglich Bedarf für die Nachmittagsstunden haben, wäre auch eine Kooperation zwischen zwei Einsatzstellen möglich, die sich sowohl Kosten als auch Arbeitszeit eines*r Teilnehmers*in teilen. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Tätigkeit muss überwiegend im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sport liegen. Persönliches sportliches Training des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist während der Arbeitszeit nicht möglich. Des weiteren dürfen keine Putzarbeiten verrichtet werden, außer sie stehen im direkten Zusammenhang mit einer einmaligen Jugendveranstaltung, bei der der/die Teilnehmer*in auch pädagogisch tätig war.

In begründeten Verdachtsfällen können Stundennachweise über die geleistete Arbeit gefordert werden.

Wochenendzuschläge werden im FWD nicht bezahlt. Begründung: aus dem Arbeitsrecht gelten für FWDler*innen nur Arbeitsschutzgesetze und Urlaubsrecht, jedoch keine Bestimmungen bezüglich des Gehaltes. Der FWD ist ein ehrenamtlicher Dienst, bei dem es kein Gehalt, sondern nur ein Taschengeld gibt.

Wenn im Rahmen von Kooperationen eine Stelle übergreifend fungiert und die Verantwortung für alle 39 Stunden übernimmt, muss sich nur diese eine als Einsatzstelle anerkennen lassen. Wenn jede Stelle für sich verantwortlich agieren will, muss sich jede Stelle anerkennen lassen. In ersterem Fall würde die hauptverantwortliche Stelle die Einsatzfelder der anderen Stellen mitbeschreiben und die Vereine benennen.

Bei Nichteinhaltung von FWD-Regelungen können bei groben und wiederholten Verstößen folgende Konsequenzen eintreten:

Bei schuldhaften Verhalten der Einsatzstelle:

  • Fristlose Kündigung und Entzug der Anerkennung als Einsatzstelle
  • Nachzahlung für entstandene Aufwendungen des Trägers
  • Rückzahlung öffentlicher Zuschüsse
  • Anzeige wegen Betrug und Veruntreuung öffentlicher Gelder u.U. Weiterzahlung der monatlichen Beiträge

Bei schuldhaften Verhalten der/des Freiwilligen:

  • Kündigung
  • Rückzahlung von Kindergeld

Teilnehmer*innen am FWD können auch im Heimatverein tätig werden. D.h. junge Menschen, die bereits in der Jugendarbeit tätig sind, können diese innerhalb des FWD fortführen und ausbauen und bleiben oftmals auch nach Beendigung des Freiwilligenjahres dem Verein erhalten.

Der Freiwilligendienst ist gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, es besteht daher ein Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht).

Die Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente) wird während der Teilnahme am FWD weitergezahlt.

Beim FWD handelt es sich um eine Vollzeitbeschäftigung. Daraus ergibt sich, dass die volle Arbeitskraft der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird. Nebentätigkeiten sind über die Einsatzstelle beim Träger zu beantragen und von dort zu genehmigen. Es liegt im Ermessen des Trägers, im Einzelfall darüber zu entscheiden.

Taschengeld und Sachbezüge sind steuerlich zu veranlagen. In der Regel fallen wegen des steuerfreien Jahreseinkommens keine Steuern an. Es können Steuern bei Nebentätigkeiten oder anderen zusätzlichen Einkünften anfallen. Auch wenn steuerrechtlich eigentlich kein Arbeitsverhältnis vorliegt, sollten die entsprechenden Leistungen auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Laut Gesetz sind insgesamt mindestens 25 Bildungstage vorgesehen, die sich in Besuche von Pflichtseminaren des Trägers und einer Übungsleiterausbildung aufteilen. Die Seminare des Trägers sind je ein 5-tägiges Einführungs-, Zwischen- und ein Abschlussseminar. Die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit und ist Pflicht. Der Besuch der Seminare ist für die Teilnehmer*innen sowie für die Einsatzstellen kostenlos. Die Teilnehmer*innen wirken an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare aktiv mit.

Die Termine für die Seminare werden in einer Seminarübersicht i.d.R. mit Vertragsabschluss bekannt gegeben.

Die ÜL-Ausbildung sollte möglichst am Anfang des FWD stattfinden. Bereits beim Bewerbungsverfahren/Vertragsabschluss soll die Einsatzstelle mit dem/der Kandidaten*in klären, welche Ausbildung gemacht werden soll. Ein frühzeitiger Besuch eines Erste Hilfe Kurses durch den/die Freiwillige ist sinnvoll.

Voraussetzung für die Teilnahme an der ÜL-Ausbildung ist immer eine Mitgliedschaft des/der Teilnehmers*in in einem Sportverein. Die Termine der Fachübungsleiter*in-Ausbildungen müssen über den jeweiligen Fachverband erfragt werden.

Parallel zum praktischen Einsatz erhalten die Teilnehmer*innen eine pädagogische Begleitung, die dem Erfahrungsaustausch, der Persönlichkeits- und pädagogischer Bildung dient. Sie soll den Jugendlichen ermöglichen, die in den praktischen Tätigkeiten erlebten Arbeitssituationen in den einzelnen Einsatzstellen und die dabei gegebenenfalls auftretenden Probleme untereinander zu diskutieren und reflektieren.

Die Zahl der Bildungstage darf über-, jedoch nicht unterschritten werden.

Für Teilnehmer*innen am FWD, welche vor Beginn des FWD in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen, gelten höhere Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. Dadurch entstehen dem Träger Mehrkosten für Sozialversicherungen von ca. 75 €/Monat/Teilnehmer*in. Da sich die Mehrkosten für den Träger für ein FWD-Jahr u.U. auf fünfstellige Beträge summieren können, bitten wir um Verständnis, dass wir diese Bewerber*innen nicht einstellen können. Besteht die Einsatzstelle auf diese*n Bewerber*in, so besteht die Möglichkeit, dass diese die Mehrkosten von ca.75 € netto pro Monat übernimmt oder der/die Bewerber*in mehr als einen Monat vor Beginn des FWD nicht mehr in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht.

Die genaue Formulierung der gesetzlichen Bestimmung lautet: Ein Sonderfall der Beitragsberechnung und Leistungsbemessung gilt in der Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die ein freiwilliges Jahr im unmittelbaren Anschluss an ein Versicherungspflichtverhältnis leisten. In diesen Fällen ist für die Beitragsberechnung und damit auch für die Ermittlung des für die Höhe der Leistung maßgebenden Bemessungsentgeltes ein Arbeitsentgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße (diese beträgt im Jahr 2014 2.765,- €, daraus 3 % Arbeitslosenversicherungsbeiträge) zugrunde zu legen (§ 344 Abs. 2, §132 Abs. 1 SGB III). Ein unmittelbarer Anschluss im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn zwischen dem Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses und dem Beginn der Beschäftigung im Rahmen des Freiwilligendienstes ein Zeitraum von nicht mehr als einem Monat liegt.

Sogenannte Minijobs sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Der FWD wird als Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen durch die ZVS angerechnet und in der Regel auch als Vorpraktikum für eine Berufsausbildung im sozialen Bereich.

Darüber hinaus können Freiwillige den FWD zur Anerkennung der Fachhochschulreife nutzen. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am FWD für volle 12 Monate.

Da es sich nicht um ein Ausbildungsverhältnis im engeren Sinne handelt, erhalten die Teilnehmer*innen nach Beendigung des Jahres kein Abschlusszeugnis, sondern eine Teilnahmebescheinigung. Auf Anforderung des/der Teilnehmers*in kann auch eine qualifizierte Teilnahmebestätigung mit Beurteilung erfolgen. In diesem Fall hat die Einsatzstelle dem Träger eine Beurteilung über den/der Teilnehmer*in abzugeben. Beurteilungsvorlagen werden vom Träger gestellt.

Die Einsatzstellen führen Ihr Bewerbungsverfahren in eigener Regie durch. Die Entscheidung für eine*n Bewerber*in trifft die Einsatzstelle. Sie laden die/den Bewerber*in (bei Interesse auch die von der Sportjugend Berlin vorgeschlagenen) ein. Nicht in Frage kommenden Bewerber*innen sagt die Einsatzstelle in eigener Regie ab. Diese werden soweit möglich an andere Stellen vermittelt. Bitte teilen Sie den Bewerber*innen möglichst zeitnah Ihre Entscheidung mit oder informieren Sie sie, dass die Entscheidung noch einen bestimmten Zeitraum dauern wird.

Auf Anfrage können Einsatzstellen Bewerbungen durch die Sportjugend Berlin erhalten. Jedes Jahr werden Initiativbewerbungen an uns gesandt, die wir in unserem Bewerber*innenpool einbehalten und an interessierte Einsatzstellen weiterleiten. Das weitere Verfahren der Kontaktaufnahme etc. (wie oben beschrieben) bleibt das Gleiche und liegt in der Verantwortung der Einsatzstelle.

Über den Zeitpunkt des Bewerbungsverfahrens entscheidet die Einsatzstelle. Da jedoch durch die Vertragsunterzeichnung und die Anmeldung zu den Versicherungen noch bis zu zwei Monate vergehen können, sollte das Verfahren nicht zu spät beendet werden.

Vereine, welche sich für eine*n Bewerber*in aus dem eigenen Verein entschieden haben, lassen die Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Bewerbungsbogen, tabellarischer Lebenslauf) von dem/der Teilnehmenden am FWD ausfüllen und leiten diese an die Sportjugend Berlin weiter.

Vor der Einstellung wird ein Vertrag zwischen Einsatzstelle, Teilnehmer*in und dem Träger abgeschlossen. Wenn Sie uns Ihre*n Kandidaten*in genannt haben, schicken wir dem/der Teilnehmer*in drei Exemplare des Vertrages mit der Bitte um Unterschrift und Weiterleitung an den Verein zu. Wir bitten Sie die Verträge fertig auszufüllen, zu unterschreiben und uns zuzuleiten. Nach rechtsverbindlicher Unterschrift durch den Träger erhält jede beteiligte Partei ein Vertragsexemplar.

Der LSB übernimmt die Anmeldung bei den Krankenkassen. Ferner wird die Steueridentifikationsnummer, die Sozialversicherungsnummer, die Bankverbindung und eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse der Freiwilligen benötigt.