Anerkennungskultur

Die Würdigung von freiwilligem Engagement im Kinder- und Jugendsport ist seit Jahren ein wichtiges Anliegen der Sportjugend Berlin. Jungen ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gilt dabei die besondere Aufmerksamkeit. 

Im Rahmen der jährlichen Ehrungsveranstaltung werden regelmäßig „Junge Ehrenamtliche des Jahres“ geehrt. Das sind junge Leute bis zum Alter von 27 Jahren, die erste Schritte als Helfer, Betreuer oder Übungsleiter im Kinder- und Jugendsport gemacht haben. Für besondere Verdienste und langjährig erfolgreiche Tätigkeit im Kinder- und Jugendsport wird die „SportjugendGratia“ in Bronze, Silber und Gold verliehen.

Diese Ehrungsformen ergänzen bewährte Anerkennungsformen für langjähriges Engagements im Kinder- und Jugendsport der Sportjugend Berlin, wie die Sport-Junike oder die Zeusmedaille, die in der Regel auf der Vollversammlung verliehen werden.

Die Sportjugend Berlin stellt als Trägerorganisation den Berliner FreiwilligenPass für junge Ehrenamtliche bis 27 Jahre und Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendsport aus. Er soll Dank, Würdigung und Anerkennung für freiwilliges bürgerschaftliches Engagement im Land Berlin zum Ausdruck bringen. Außerdem dient er als Nachweis des gezeigten Einsatzes und der erworbenen Kompetenzen bei Bewerbungen oder Anrechnungsverfahren in Bildung und Beruf.

Ehrungsordnung der Sportjugend Berlin

1. Das Ehrenamt im Sport als Stütze der Gesellschaft

Der Vorstand der Sportjugend Berlin will die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamtes im Kinder- und Jugendsport hervorheben und die Personen auszeichnen, die ihre Fähigkeiten, ihre Tatkraft und ihre Zeit unentgeltlich für die Allgemeinheit einsetzen.

2. Verleihungsstufen

2.1 „Junge Ehrenamtliche des Jahres“
2.1.1 Voraussetzungen für die Verleihung der Urkunde und der Ehrengabe „Junge Ehrenamtliche/r des Jahres“ ist eine vorbildliche ehrenamtliche Tätigkeit in einer dem Landessportbund Berlin angeschlossenen Mitgliedsorganisation, unabhängig vom Zeitraum. Die Ehrung richtet sich ausschließlich an junge Ehrenamtliche bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

2.2 „SportjugendGratia“
2.2.1 Voraussetzung für die Verleihung der „SportjugendGratia“ ist die aktive Tätigkeit in der Jugendarbeit in einer dem Landessportbund Berlin angeschlossenen Mitgliedsorganisation oder eine vergleichbare Tätigkeit bei der Sportjugend Berlin.

2.2.2 in bronze
Mindestens 3 Jahre Tätigkeit

2.2.3 in silber
Mindestens 8 Jahre Tätigkeit

2.2.4 in gold
Mindestens 15 Jahre Tätigkeit

2.3 Sport-Junike
2.3.1 Voraussetzung für die Verleihung der „Sport-Junike“ ist die 10-jährige Tätigkeit in der Jugendarbeit UND mindestens 5-jährige Tätigkeit im Vorstand einer dem Landessportbund Berlin angeschlossenen Mitgliedsorganisation bzw. im Vorstand der Sportjugend Berlin.

2.4 Zeus-Medaille
2.4.1 Die Zeus-Medaille wird an Persönlichkeiten, unabhängig vom Alter und der Tätigkeit im Sport, verliehen, die sich um die Entwicklung des Kinder- und Jugendsports im herausragendem Maß verdient gemacht haben.

3. Antragsverfahren
3.1 Antragsberechtigt zu 2.1 sind die Vorstände bzw.

Jugendwarte/innen der Mitgliedsorganisationen.

3.2 Antragsberechtigt zu 2.2 sind die Vorstände bzw.

Jugendwarte/innen der Mitgliedsorganisationen und die Abteilungen

der Sportjugend Berlin.

3.3 Antragsberechtigt zu 2.3 sind die Vorstände bzw.

Jugendwarte/innen der Mitgliedsorganisationen

3.4 Antragsberechtigt zu 2.4 sind die Mitglieder des Vorstandes der

Sportjugend Berlin

Alle Anträge sind zu begründen und in schriftlicher Form der Sportjugend Berlin bis zum 30. April eines Jahres einzureichen.

4. Beschlussverfahren
4.1 Über die Anträge zu 2.1 und 2.2 entscheidet ein Gremium der SJB im
Einvernehmen mit dem Vorstand der Sportjugend Berlin.

4.2 Über die Anträge zu 2.3 und 2.4 entscheidet der Vorstand der Sportjugend Berlin.

5. Vergabe

5.1 Die Vergabe der Auszeichnungen zu 2.1 und 2.2 erfolgt auf der
Ehrungsveranstaltung der Sportjugend Berlin.

5.2 Die Vergabe der Auszeichnungen zu 2.3 und 2.4 erfolgen in der Regel bei
der Vollversammlung der Sportjugend Berlin

Übersicht Ehrungen_Sportjugend Berlin_2021

Der Berliner FreiwilligenPass soll Dank, Würdigung und Anerkennung für freiwilliges bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement im Land Berlin zum Ausdruck bringen. Außerdem kann er mit einer Beschreibung der dabei erworbenen Kompetenzen als Nachweis des gezeigten Einsatzes bei Bewerbungen oder Anrechnungsverfahren in Bildung und Beruf eingesetzt werden.

Der Berliner FreiwilligenPass beschreibt die ausgeübten freiwilligen Tätigkeiten näher. Er enthält den Dank und die Anerkennung für die geleistete Arbeit, jedoch keine beurteilenden Bemerkungen. Er trägt das Wappen des Landes Berlin, das Logo der Sportjugend Berlin sowie die Unterschrift des Regierenden Bürgermeisters von Berlin und eines Vertreters/einer Vertreterin der Trägerorganisation.

Alle Menschen ab 12 Jahren können einen Antrag auf einen solchen Pass stellen, wenn sie sich mindestens 80 Stunden verteilt über ein Jahr regelmäßig oder in einem Projekt durchgängig mindestens 200 Stunden ehrenamtlich engagiert haben.

Die Sportjugend Berlin ist als Trägerorganisation für die Verleihung des Freiwilligenpasses zugelassen und für junge Ehrenamtliche bis 27 Jahre und Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendsport zuständig.

Alle Menschen ab 12 Jahren können einen Antrag auf einen solchen Pass stellen, wenn sie sich mindestens 80 Stunden verteilt über ein Jahr regelmäßig oder in einem Projekt durchgängig mindestens 200 Stunden ehrenamtlich engagiert haben.

Der Ehrenamtliche kann im Internet unter www.berlin.de/freiwilligenpass einen FreiwilligenPass beantragen.
Bei der Beantragung muss vom Antragsteller als Organisation die Sportjugend im Landessportbund Berlin und im Textfeld die genaue Bezeichnung des Vereins/Verbands, bei dem die freiwillige Tätigkeit ausgeübt wird, angegeben werden.
Die Sportjugend Berlin bearbeitet den Antrag verantwortlich und abschließend und muss dabei die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Antragstellers von den Organisationen (Verbänden/Vereinen), in denen die freiwillige Tätigkeit erfolgt ist, prüfen lassen und den inhaltlichen Teil des FreiwilligenPasses in Form eines Textes gemeinsam abstimmen. Es muss sichergestellt werden, dass keine Beurteilung der Person oder die Qualität des Einsatzes angegeben wird, sondern eine sorgfältige Beschreibung des Engagements.

Die Sportjugend Berlin wird die Ausstellung der FreiwilligenPässe selbst im Internet durchführen, ausdrucken und unterschreiben. Sie leitet den Pass an den Verein/Verband weiter, der diesen zu besonderen Anlässen und Daten (z.B. Berliner Freiwilligentag, Ehrungsveranstaltungen, Vereinsjubiläen) im Rahmen einer würdigen Rahmenveranstaltung verleihen wird. Zusätzlich können diese auch bei der Ehrungsveranstaltung der Sportjugend Berlin (begrenzte Anzahl) überreicht werden. Die Senatsverwaltung wird zukünftig weiterhin 2 Veranstaltungen im Jahr zur Verleihung von FreiwilligenPässen (nur begrenzte Anzahl) durchführen. Auch Einzelexemplare sollten nach Möglichkeit persönlich in würdigem Rahmen von leitenden Personen in der Organisation überreicht werden. Die Zusendung sollte die Ausnahme auf besonderen Wunsch sein. (Bei Bedarf, z.B. für Bewerbungstermine, sollten die FreiwilligenPässe von den Organisationen so zügig wie möglich ausgestellt werden.)

Beantragung im Internet

Beantragung des FreiwilligenPasses durch den Freiwilligen über das Internetportal www.berlin.de/freiwilligenpass Freiwillige/r
Verarbeitung der Angaben des Freiwilligen für die im FreiwilligenPass zu dokumentierenden Tätigkeiten und Kompetenzen durch die Sportjugend Berlin und Weitergabe an den Verein/Verband Sportjugend
Prüfung/Ergänzung der Angaben des/der Freiwilligen durch den Verein bzw. Verband und Rückmeldung an die Sportjugend Verband/Verein
Herstellung/Druck des FreiwilligenPasses Sportjugend
Weiterleitung an den Verein/Verband Sportjugend
Übergabe des FreiwilligenPasses im würdigen Rahmen Verband/Verein

Herzlicher Dank für langjähriges ehrenamtliches Engagement – „Gratia 2022“
Der verbandlich organisierte Sport verdankt den Ehrenamtlichen seinen hohen gesellschaftspolitischen Rang und seine Unabhängigkeit.

Am Freitag, den 11. November 2022, zeichnete der Vorstand der Sportjugend Berlin im Manfred von Richthofen-Haus wieder Ehrenamtliche für ihre besonderen Leistungen im Berliner Kinder- und Jugendsport im Rahmen der Sportjugend-„Gratia 2022“ aus.

In diesem Jahr begrüßte unser Vorsitzender Christian Krull die geladenen Gäste. In seiner Ansprache betonte er, dass der verbandlich organisierte Sport den Ehrenamtlichen seinen hohen gesellschaftspolitischen Rang und seine Unabhängigkeit verdanke. Dieser Einsatz sei nicht unbemerkt geblieben und der Sportjugend sei es eine Freude, stellvertretend für den Berliner Sport „Danke“ zu sagen.

Den Dank des Präsidiums des Landessportbunds (LSB Berlin) an die vielen anwesenden, sich freiwillig in der Kinder- und Jugendarbeit Engagierten, übermittelte mit herzlichen Worten und Glückwünschen der Präsident Thomas Härtel höchst persönlich. Wir durften darüber hinaus mit Katrin Bunkus dieses Jahr ein Vorstandsmitglied der Deutschen Sportjugend (dsj) als Ehrgengast bei unserer Ehrungsveranstaltung begrüßen. Sie wurde erst Ende Oktober -auf Vorschlag der Sportjugend Berlin- neu in den dsj-Vorstand gewählt.

Für das Rahmenprogramm konnten wir mit Alessica, eine Country-Pop Sängerin, für uns gewinnen, die den Abend wunderbar musikalisch begleitete. Die Veranstaltung wurde von unserem ehrenamtlichen Veranstaltungsteam organisiert und durchgeführt – auch hierfür gilt es „Danke“ zu sagen. Dies ist z. B. auch eine Möglichkeit, sich direkt ehrenamtlich bei der Sportjugend Berlin zu engagieren.

Die Auszeichnungen finden alljährlich statt. Die Ehrung „Junge Ehrenamtliche*r des Jahres“ erhalten vorbildlich ehrenamtlich Tätige in einer dem LSB Berlin angeschlossenen Mitgliedsorganisation - unabhängig vom Zeitraum. Voraussetzung für die Verleihung der „SportjugendGratia“ ist die aktive Tätigkeit in der Jugendarbeit in einer unserer Mitgliedsorganisationen oder eine vergleichbare Tätigkeit bei der Sportjugend Berlin für mindestens 3 Jahre (Bronze), 8 Jahre (Silber) oder 15 Jahre (Gold).

In diesem Jahr wurde zusätzlich die Auszeichnung der Sport-„Junike“ verliehen, der höchsten Auszeichnung der Sportjugend Berlin, die sonst bei unserer Vollversammlung der Sportjugend Berlin vorgenommen wird. Voraussetzung für die „Junike“ ist die mindestens zehnjährige Tätigkeit in der Jugendarbeit und mindestens fünfjährige Tätigkeit im Vorstand einer unserer Mitgliedsorganisationen bzw. im Vorstand der Sportjugend Berlin.

Nutzen Sie bzw. nutzt ihr gerne diese Möglichkeit der Anerkennungskultur und bewerbt Eure Ehrenamtlichen für die „Gratia 2023“ bei uns, die bereits Mitte 2023 (Mai/Juni) stattfinden soll.

Autoren: Ahlswede / Sambill

Fotos: Olaf Hirsch